honorar

Höhe der Beratungs-/Behandlungskosten

Der Aufwand für Beratung und Behandlung, und damit auch die Höhe des Honorars, resultiert aus dem individuellen Grad der Erkrankung und der medizinischen Notwendigkeit. Leider kann ich somit keine pauschalen Beratungs-/Behandlungskosten nennen. Ich stelle meinen Patienten das Honorar in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung.

Um dennoch eine Größenordnung der zu erwartenden Kosten zu nennen, hier ein Beispiel:
Eine typische Erstkonsultation dauert gut 2 Stunden und beinhaltet eine umfassende Anamnese mit diversen Untersuchungen und eine umfassende Beratung zur empfohlenen Therapie. Dafür werden ca. 150 EUR Honorar fällig. Bei Bedarf und auf Wunsch führe ich im Rahmen der Erstkonsultation bereits erweiterte diagnostische Untersuchungen wie z.B. eine Blutuntersuchung mittels Dunkelfelddiagnostik und eine Lokalisierung von Störfeldern mit dem Diagnosegerät "Check medical" durch. Ist dies der Fall, erhöht sich das Honorar auf ca. 210 EUR für die gesamte Erstkonsultation.

Eine Ausnahme ist die Abrechnung von "Standard-Hypnosebehandlungen". Diese werden zu Festpreisen gem. nachfolgender Honorartabelle abgerechnet:
>> Honorartabelle Therapeutische Hypnose

 

Erstattung durch Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung

Private Krankenversicherungen, Beihilfe und private Krankenzusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten entsprechend der vereinbarten Tarife. Gesetzliche Krankenkassen erstatten im Normalfall keine Kosten für Beratung und Behandlung.

Am besten informieren Sie sich bereits vor der geplanten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse konkret zur Kostenübernahme.

Um die Korrektheit der Abrechnung sicherzustellen, arbeite ich mit der Verrechnungsstelle "Medas" zusammen, die mit 35 Jahren Erfahrung ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit bietet.

 

Weitere Möglichkeiten der Kostenerstattung

Behandlungs- und Arzneimittelkosten (auch Krankheitskosten genannt), die nicht erstattet werden, sind gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig. Hierzu empfehle ich Ihnen eine individuelle Klärung, zum Beispiel mit einem Steuerberater.

Bei weiteren Fragen helfe ich Ihnen gerne.